Fördermittel / Bildungsscheck

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten (Höchstens der auf dem Bildungsscheck vermerkte Betrag) aus Mitteln der Europäischen Union.

Was Sie wissen sollten - Basisinformationen zum Bildungscheck NRW

  • Ab dem 1. Januar 2024 erfolgt die Beratung und die Ausgabe von Bildungsschecks ausschließlich an Einzelpersonen über den individuellen Zugang.
  • Die Kosten für die berufliche Weiterbildung werden bis zur Hälfte gefördert (50%). Die maximale Förderhöhe beträgt aktuell 500 Euro.
  • Der Bildungsscheck wird nach einer kostenlosen Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben. Für alle Interessierten am Bildungsscheck ist eine Beratung in einer ausgewählten Beratungsstelle in Nordrhein-Westfalen verbindlich.

 

Hier finden Sie die Beratungsstelle in Ihrer Nähe:

 

Telefonische Auskunft zum Bildungsscheck erhalten Sie über Nordrhein-Westfalen direkt – das ServiceCenter der Landesregierung: Montags bis freitags steht das Team unter 0211 837-1929 in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr für alle Bürgerinnen und Bürger bereit.

Der Bildungsscheck muss spätestens zu Beginn des ersten Seminartages vorliegen. Ist dies nicht der Fall wird die gesamte Teilnahmegebühr berechnet. Eine nachträgliche Beantragung darf nicht berücksichtigt werden.
https://www.mags.nrw/bildungsscheck