Wie wir kalibrieren

Sämtliche bei uns im Einsatz befindlichen Prüfeinrichtungen sind rückführbar auf die nationalen Normale. Dies bedeutet, dass die Kalibrierung unserer verwendeten Prüfeinrichtungen wiederum mit z.B. bei der Phyikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) kalibrierten (= rückgeführten) Normalen erfolgt. Die PTB stellt die nationalen Normale für die Bundesrepublik Deutschland dar. Diese wiederum sind rückführbar z.B. auf das „Urmeter“ und damit angeschlossen an das internationale SI-Einheitensystem.

Bei der Kalibrierung Ihrer Messmittel wenden wir größte Sorgfalt an und gehen wie folgt vor:

  • Identifikation
    Die Messmittel werden durch Ablesen der Identifikationsnummer oder durch z.B. QR-Code identifiziert. Es erfolgt ein Abgleich mit unserer Messmitteldatei. Sollte das Messmittel schon einmal durch uns kalibriert worden sein, so werden die neuen Messwerte der Historie hinzugefügt.
  • Reinigen
    Die Messmittel werden sorgfältig gereinigt und z.B. im Ultraschallbad von Ölresten und anderen Verschmutzungen befreit und damit kalibrierfähig gemacht. 
  • Temperieren
    Um Ihnen eine normgerechte Kalibrierung zu garantieren, temperieren wir Ihre Messmittel mindestens 4 Stunden lang in unserem klimatisierten Labor bei exakt 20,0 +/- 0,3 °C. Dies ist unbedingt notwendig, um für eine Vergleichbarkeit der Messergebnisse die natürliche Längenausdehnung der verschiedenen Materialien der Messmittel auf den Vergleichswert einzustellen. Messwerte, die bei anderen Temperaturen oder bei nicht konstanten Temperaturen ermittelt werden, sind grundsätzlich weniger aussagekräftig.
  • Sichtprüfung
    Bei der Sichtprüfung wird die Ablesbarkeit der Skalen, die Funktion elektronischer und anderer Anzeigen geprüft.
  • Funktionsprüfung
    Dabei wird die mechanische Funktion der Messmittel wie z.B. das Führungsspiel, die Gängigkeit oder die Klemmung überprüft.
  • Durchführung der Kalibrierung
    Für jedes Messmittel existiert eine genormte Kalibriervorschrift. Für einen Messschieber erfolgt eine DAkkS-Kalibrierung beispielsweise nach der Richtlinie DAkkS-DKD-R 4-3, Blatt 9.1.
  • Dokumentation der Messergebnisse
    Die Messergebnisse werden elektronisch dokumentiert und stehen auch zu einem späteren Zeitpunkt für einen Vergleich zur Verfügung.
  • Erstellung des Kalibrierscheins
    Sowohl Werks- als auch DAkkS-Kalibierscheine werden bei uns nach den Vorgaben der DAkkS ausgestellt.