Einhaltung der Herstellerspezifikationen / Prüfentscheid / Konformitätsaussage
Ist ein Prüfmittel noch einsetzbar?
Jeder Anwender möchte gern wissen, ob er mit seinem Prüfmittel nach einer Kalibrierung noch weiter arbeiten kann oder darf.
Grundsätzlich ist hierfür jeder Anwender selbst verantwortlich, da nur er die Messaufgaben vor Ort kennt und beurteilen kann. Oft fehlt ihm aber die Zeit, sich in die vielen einschlägigen Richtlinien und Normen einzuarbeiten.
Grundsätzlich wird bei der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) und dem DKD (Deutscher Kalibrierdienst) bei Kalibrierungen keine Konformitätsaussage gemacht. Vom DKD nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierte Kalibrierlaboratorien, die auch Kalibrierungen ohne DKD-Kalibrierscheine durchführen (Werkskalibrierungen), geben einen Prüfentscheid an, wenn der Auftraggeber es wünscht.
Die Konformitätsaussage durch das Kalibrierlabor ist für viele Anwender besonders wichtig, da hier durch einen Fachmann dokumentiert wird:
Kalibriergegenstand ist in Ordnung oder fehlerhaft.
Nach den neuen Normen DIN EN ISO 14253-1 (1998) und der Richtlinie VDI/VDE/DGQ-Richtlinie 2618 Bl. 1 (1999) ist eindeutig festgelegt, wie der Prüfentscheid zu erteilen ist.

| C Konstruktions-/Spezifikationsphase | 4 Nichtübereinstimmungsbereich |
| D Verifikationsphase | 5 Unsicherheitsbereich |
| 1 Spezifikationsbereich (innerhalb der Spezifikation) | 6 wachsende Messunsicherheit |
| 2 außerhalb der Spezifikation | USL obere Spezifikationsgrenze |
| 3 Übereinstimmungsbereich | LSL untere Spezifikationsgrenze |
Bild: Messunsicherheit - der Unsicherheitsbereich verringert die Übereinstimmungs- und Nichtübereinstimmungsbereiche
Durch die Einführung der Grenzbereiche (Unsicherheitsbereiche) wird vom Anwender eines Prüfmittels eine größere Verantwortung und Sachkenntnis verlangt.
Sicher ist, dass in Zukunft hierdurch wesentlich mehr Prüfentscheide mit "nicht in Ordnung" ausgesprochen werden. Damit steigt aber auch die Qualität der Prüfmittel um ein Beträchtliches an.
Die Abt PMÜ der RIO GmbH wird zukünftig verschiedene Kriterien für den Prüfentscheid bei Werks-Kalibrierscheinen anbieten: Der Kalibriergegenstand hält die Hersteller-Spezifikationen (nicht) ein. Klassen- und Toleranzangaben des Herstellers aus Bedienungsanleitungen, Prospekten sind maßgebend Der Kalibriergegenstand hält die Toleranz nach DIN xxx (nicht) ein. Hier wird nach bekannten DIN-Normen beurteilt. Der Kalibriergegenstand hat die protokollierten Abweichungen gegenüber dem Referenz-Normal. Ist Maßbestimmung: wenn keine Toleranzen bekannt sind, muss der Anwender an Hand der Protokolle über die Einsatzfähigkeit des Kalibriergegenstand selbst entscheiden. Der Kalibriergegenstand hält die Anwenderspezifikationen (nicht) ein. Hier wird nach schriftlichen Vorgaben des Anwenders (Kunde) entschieden. Übereinstimmungsbereich. Beurteilung des Messergebnisses unter Berücksichtigung des Unsicherheitsbereiches. Erfolgt vor der Kalibrierung vom Auftraggeber keine schriftliche Festlegung, wird der Prüfentscheid gemäß der Kriterien unter Punkt 1, 2 und 3 getroffen, ohne Berücksichtigung der Feststellung der Übereinstimmung mit den Spezifikationen nach DIN EN ISO 14253-1.