Die Gitterschnittprüfung erlaubt eine schnelle Einschätzung des Haftvermögens einer organischen Beschichtung auf dem Substratwerkstoff.
Dazu wird die Beschichtung mit einem Gitterschnittprüfer bis zum Grundwerkstoff eingeritzt. Die so entstehenden Ritzspuren liegen in Form eines rechtwinkligen Gitters mit Maschenweiten von 1mm, 2mm oder 3 mm auf der Beschichtungsoberfläche vor.
Anschließend wird ein Klebeband mit definierter Haftkraft auf den Gitterschnitt gedrückt und wieder abgezogen. Das Haftvermögen kann anhand der beim Abziehen des Klebebandes losgelösten Beschichtungsanteile abgeschätzt werden.
Die Gitterschnittprüfung wird z.B. vor und nach einer Kondenswasser-Konstantklimaprüfung oder vor und nach einer Salzsprühnebelprüfung durchgeführt, um die Beständigkeit der Beschichtung zu ermitteln.